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Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Grundlage für sämtliche
Leistungen bilden unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 1 Allgemeines
Geschäftsgegenstand des MAZIS-Presse-Service (Presse-Web-Service) , - im folgenden nur
"Auftragnehmer" genannt - ist die Verbreitung von Pressetexten.
Eine redaktionelle Überprüfung oder redaktionelle Nachbearbeitung der
eingereichten Texte findet nur statt, wenn dieser Service vom Nachrichtengeber
bestellt wird. Verantwortlich für den Inhalt ist in jedem Fall der
Nachrichtengeber; er hat sein Material frei von Rechten Dritter zu liefern und
dem Auftragnehmer, insbesondere deren Betreiber, von Ansprüchen Dritter
freizuhalten. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die eingereichten
Texte unter besonderen Umständen nicht zu verbreiten, insbesondere dann nicht,
wenn dieses offenkundig in grober Weise gegen Recht und Sitte verstößt. Es
besteht kein Anspruch auf Verbreitung der eingelieferten Texte.
§ 2 Haftung
Der Auftragnehmer hat keinen Einfluss darauf, dass ein Empfänger die
empfangenen Texte seinerseits überprüft und bearbeitet; hierfür ist eine
Haftung des Auftragnehmers gänzlich ausgeschlossen.
Grundsätzlich ist der Auftragnehmer um schnellstmögliche Verbreitung der Texte
bemüht. In der Regel werden eingesandte Texte innerhalb eines Werktages
verarbeitet und versandt. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für
Zeitverzögerungen, insbesondere hervorgerufen durch technische Ausfälle. Diese
liegen außerhalb des Einflusses des Auftragnehmers.
Die Haftung ist u.a. ausgeschlossen bei:
- zeitlichen Verzögerungen
- Unmöglichkeit der
Leistung aus technischen Gründen
- Bearbeitung des
Materials durch den Empfänger oder andere nachgeschaltete Dienste
- Notwendiger
Nachbearbeitung der eingereichten Texte durch den Auftragnehmer
§ 3 Preise
Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste für Nachrichteneinlieferer.
§ 4 Erfüllungsort, Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bad Oeynhausen.
§ 5 Salvatorische Klausel
Sollte eine der Bestimmungen durch geltendes Recht ungültig sein oder werden,
so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Die ungültige
bzw. ungültig gewordene Bestimmung wird durch eine rechtsgültige und dem
wirtschaftlich gewollten am nächsten kommende Regelung ersetzt.

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